03.02.2024, 09:30
Hallo Leute,
unsere lokale EEG steht auch unmittelbar vor dem Go-Live und wir haben uns in der Gründungsphase mit dem Thema Steuern auseinandergesetzt.
Wir nehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, und zwar aus folgenden Gründen:
- Umsatz deutlich unter 35.000 €
- Nur Private als Teilnehmer
- Keine großen Investitionen geplant die einen Vorsteuerabzug rechtfertigen
- Brutto = Netto bietet mehr Spielraum hinsichtlich attraktiver Tarifgestaltung
Bezüglich Rechnungsgestaltung/Anforderungen an Rechnungen sehe ich einen teilweisen Widerspruch zum verlinkten Dokument. Es muss nicht zwingend immer eine UID/Steuernummer angeführt werden.
Dies beruht auf folgenden Erkenntnissen/Aussagen:
Ich möchte damit nur sagen, dass aus meiner Sicht nicht zwingend immer eine UID/Steuernummer auf Rechnungen enthalten sein muss. Das ist meine Leseart, ich bin weder Jurist, noch Steuerberater
Wie seht ihr das?
Bin gespannt, ob im angekündigten, aktualisierten Dokument "Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften – Steuern und Abgaben" auf https://energiegemeinschaften.gv.at/down...n-abgaben/ etwas dazu zu finden sein wird.
LG, Andreas
unsere lokale EEG steht auch unmittelbar vor dem Go-Live und wir haben uns in der Gründungsphase mit dem Thema Steuern auseinandergesetzt.
Wir nehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, und zwar aus folgenden Gründen:
- Umsatz deutlich unter 35.000 €
- Nur Private als Teilnehmer
- Keine großen Investitionen geplant die einen Vorsteuerabzug rechtfertigen
- Brutto = Netto bietet mehr Spielraum hinsichtlich attraktiver Tarifgestaltung
Bezüglich Rechnungsgestaltung/Anforderungen an Rechnungen sehe ich einen teilweisen Widerspruch zum verlinkten Dokument. Es muss nicht zwingend immer eine UID/Steuernummer angeführt werden.
Dies beruht auf folgenden Erkenntnissen/Aussagen:
- Telefonische Beratung beim Finanzamt bezüglich korrekter steuerlicher Erfassung unseres Vereins (Formular Verf15a). Es ist laut FA lediglich eine Steuernummer für die KöSt notwendig. Auf Nachfrage ob diese "grundsätzlich" auf Rechnungen aufscheinen muss war die Rückmeldung ein klares nein. Eine mündliche Auskunft ist natürlich als Quelle wenig wert. Was findet man also noch dazu? Folgendes:
- Umsatzsteuergesetz 1994, Absatz 6:
1. Der Name und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers;
2. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung;
3. der Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder der Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt;
4. das Entgelt und der Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe und der Steuersatz.
Quelle: Ausstellung von Rechnungen § 11 Abs 6 Umsatzsteuergesetz 1994 https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun...r=10004873
- Die WKO meint zudem "Erleichterung bei der Rechnungsausstellung an Private:
Sämtliche Rechnungsmerkmale müssen nur auf Rechnungen an Unternehmer aufscheinen, wenn die verrechneten Leistungen für deren Unternehmen ausgeführt wurden. Rechnungen an Private müssen diese Merkmale grundsätzlich nicht enthalten." Quelle: https://www.wko.at/steuern/rechnung-rich...0enthalten.
Ich möchte damit nur sagen, dass aus meiner Sicht nicht zwingend immer eine UID/Steuernummer auf Rechnungen enthalten sein muss. Das ist meine Leseart, ich bin weder Jurist, noch Steuerberater
Wie seht ihr das?
Bin gespannt, ob im angekündigten, aktualisierten Dokument "Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften – Steuern und Abgaben" auf https://energiegemeinschaften.gv.at/down...n-abgaben/ etwas dazu zu finden sein wird.
LG, Andreas
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EEG Föderlach
eeg.foederlach@outlook.com
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