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Verein - Unternehmer laut UStg - Wie macht ihr das mit der Steuer - MarkiMMA - 28.12.2022 Hallo, die EEG Naarn bereitet gerade Ihre Vereinsgründung vor. Dabei ist auch das Thema VSt/USt aufgekommen, aber noch nicht entschieden. So wie ich das verstehe, kann ein Verein entweder als Kleinunternehmerregelung (Umsatz unter € 35.000) pro Jahr oder als Unternehmer laut USTg geführt werden. Unabhängig von der Umsatzgrenze, kann die Verrechnung etwas kompliziert werden, wenn sowohl Firmen als auch Privatpersonen bei der EEG mitmachen. Und zwar bei beiden Varianten. Bsp. eine Firma, die bei einer EEG mit Kleinunternehmerregelung Energie kauft, kann sich keine VSt zurückholen. Ich denke ja, man ist flexibler wenn der Verein Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Buchhaltung wird dann vermutlich komplizierter und der Steuerberater vermutlich teurer. Dem könnte man ev. mit einer guten Vereinssoftware entgegenwirken. https://easyverein.com/ scheint vom Funktionsumfang für die Finanzverwaltung ziemlich kompetent zu sein. (von der Feature-Übersicht auf der Homepage) Wie macht ihr das bei eurer EEG? VSt Abzugsberechtigt oder nicht? Einen Finanzplaner oder nicht? LG. Matthias RE: Verein - Unternehmer laut UStg - Wie macht ihr das mit der Steuer - VIERE - 05.01.2023 Dazu habe ich für unsere EEG ein Dokument erstellt 221217 Positionpapier USt.pdf (Größe: 247,92 KB / Downloads: 82) 221217 Positionpapier USt.pdf (Größe: 247,92 KB / Downloads: 82) RE: Verein - Unternehmer laut UStg - Wie macht ihr das mit der Steuer - MarkiMMA - 06.01.2023 Hallo VIERE, das Dokument ist super. Vielen Dank! Wie ist das bezüglich Vereinsverwaltungssoftware bei eurem Verein bzw. Buchhaltungssoftware? Nachdem wir einige Unternehmen / Landwirte in unserer EEG haben werden, vermute ich stark, dass es auf " Variante 2 - Regelbesteuerung / Option zur Steuerpflicht" hinausläuft. Hier kam schon eine erste Abschätzung vom Steuerberater was Kosten anbelangt. Die Kosten könnte man vermutlich mit einer Vereinsverwaltung mit entsprechender Schnittstelle optimieren. Wie habt ihr euch entschieden? LG. Matthias RE: Verein - Unternehmer laut UStg - Wie macht ihr das mit der Steuer - MarkiMMA - 06.01.2023 (05.01.2023, 13:15)VIERE schrieb: Dazu habe ich für unsere EEG ein Dokument erstellt Ich hab mal die Steuerbewegung überlegt, wie sie bei typischen Kauf/Verkauf Operationen anfallen. Ist das soweit richtig? Angenommen, der Verein entscheidet sich für einen Verzicht der Steuerbefreiung. Ankauf Ankauf von Strom von gewerblichen Akteuren (aus dem Positionspapier übernommen)
Ankauf von Strom von privaten Akteuren
Verkauf Verkauf von Strom an gewerblichen Akteuren
Verkauf von Strom an Privat
Falls das richtig ist, entspricht der vereinbarte Betrag für Stromverkauf in EEG dem netto-Betrag. Private Endbenutzer müssen 20% mehr zahlen, weil die EEG die USt abführen muss. Dass muss dann auch ganz klar kommuniziert werden. Oder hab ich da einen Dekfehler drin? LG. Matthias RE: Verein - Unternehmer laut UStg - Wie macht ihr das mit der Steuer - JonnyBGood - 29.10.2023 Hallo Matthias, Bei meinen Recherchen bin ich auch auf eure Informationen hier gestoßen, die definitiv hilfreich sind. Wir sind hier in Seekirchen gerade dabei, auch eine EEG zu gründen. Nachdem ich dort die Kassiertätigkeit übernehmen soll, brennt mir die Frage der Abrechnung mit korrekter UST-Abwicklung unter den Fingern. Habt ihr da in den letzten Monaten konkretere Erkenntnisse gefunden, die ihr hier posten könnt? Übrigens kann ich eine günstige cloudbasierte Vereinssoftware definitiv empfehlen: Clubdesk Beinhaltet Mitgliederverwaltung, Buchhaltung, Rechnungslegung, Dokumentenablage, Vereinskalender und sogar eine integrierte Homepagelösung! Besten Dank im Voraus, LG Hans RE: Verein - Unternehmer laut UStg - Wie macht ihr das mit der Steuer - MarkiMMA - 03.11.2023 (29.10.2023, 15:59)JonnyBGood schrieb: Hallo Matthias, Hallo Hans, ich hab auch die Rolle des Kassiers in unserer EEG. Wir haben uns schlussendlich dazu entschlossen, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Falls die Teilnehmer überwiegend Privatpersonen sind, sparen wir uns Aufwand bei der Buchhaltung und können einen günstigeren Tarif anbieten. Die erste Abrechnung steht uns aber noch bevor. Im Moment bin ich auch der Meinung, dass wir keine Vereinssoftware benötigen werden. In der EEG Faktura App sind unsere Mitglieder und dort findet die Verrechnung statt. Auch Dokumente können dort abgelegt werden. Mehr ist im Moment nicht notwendig. LG. Matthias RE: Verein - Unternehmer laut UStg - Wie macht ihr das mit der Steuer - Andreas - 03.02.2024 Hallo Leute, unsere lokale EEG steht auch unmittelbar vor dem Go-Live und wir haben uns in der Gründungsphase mit dem Thema Steuern auseinandergesetzt. Wir nehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, und zwar aus folgenden Gründen: - Umsatz deutlich unter 35.000 € - Nur Private als Teilnehmer - Keine großen Investitionen geplant die einen Vorsteuerabzug rechtfertigen - Brutto = Netto bietet mehr Spielraum hinsichtlich attraktiver Tarifgestaltung Bezüglich Rechnungsgestaltung/Anforderungen an Rechnungen sehe ich einen teilweisen Widerspruch zum verlinkten Dokument. Es muss nicht zwingend immer eine UID/Steuernummer angeführt werden. Dies beruht auf folgenden Erkenntnissen/Aussagen:
1. Der Name und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers;
2. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung;
3. der Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder der Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt;
4. das Entgelt und der Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe und der Steuersatz.
Quelle: Ausstellung von Rechnungen § 11 Abs 6 Umsatzsteuergesetz 1994 https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004873
Ich möchte damit nur sagen, dass aus meiner Sicht nicht zwingend immer eine UID/Steuernummer auf Rechnungen enthalten sein muss. Das ist meine Leseart, ich bin weder Jurist, noch Steuerberater Wie seht ihr das? Bin gespannt, ob im angekündigten, aktualisierten Dokument "Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften – Steuern und Abgaben" auf https://energiegemeinschaften.gv.at/downloads/erneuerbare-energie-gemeinschaften-steuern-abgaben/ etwas dazu zu finden sein wird. LG, Andreas RE: Verein - Unternehmer laut UStg - Wie macht ihr das mit der Steuer - kdirnberger - 14.02.2024 EEG Enns: Wir starten gerade und werden im April 2024 die ersten Rechnungen und Gutschriften legen. Wir haben uns entschieden, von Beginn an die USt Pflicht anzuwenden. 2 Hauptgründe: 1.) USt Pflicht entsteht RÜCKWIRKEND für das laufende Jahr, sobald man über die Grenze drüber ist. Wir rechnen mit relativ vielen Mitgliedern und wollen nicht Mitglieder abweisen müssen, wenn wir befürchten, dass wir irgendwann über die Grenze kommen könnten. Weiters müssten wir dann Zweigvereine und/oder neue EEGs gründen (da hilft auch die neue Rechtslage/ElWG vermutlich nicht, weil das Rechtssubjekt vermutlich der Verein selbst ist). Daher müsste man dann Zweigvereine oder Schwestervereine gründen. Auch eine Nachverrechnung der USt bei Überschreiten der Grenze währen des Jahres ist ziemlich problematisch. Das wollen wir alles nicht. 2.) Wir werden einige USt pflichtige Produzenten und Konsumenten haben. Da ist die ausweisbare USt der schnellste und sauberste Weg. EEG Faktura bildet im Rechnungsformular m.A. alles richtig ab. Der Bug mit den fehlerhaften Anzeigen (Dashboard, Probeabrechnung), bei denen die brutto/netto Werte nicht korrekt abgebildet sind, wird laut Harald G. demnächst korrigiert. Das ist sehr störend, wenn man USt Tarife hat! RE: Verein - Unternehmer laut UStg - Wie macht ihr das mit der Steuer - MarkiMMA - 24.02.2024 Hallo, die österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften hat auch eine Hilfestellung zu der USt.-Thematik, inkl. Reverse Charge Problematik veröffentlicht: https://energiegemeinschaften.gv.at/wp-content/uploads/sites/19/2024/02/EEG-Factsheet-Enegriegemeinschaften-und-Umsatzsteuer.pdf LG. Matthias |