28.12.2022, 18:13
Hallo,
die EEG Naarn bereitet gerade Ihre Vereinsgründung vor. Dabei ist auch das Thema VSt/USt aufgekommen, aber noch nicht entschieden.
So wie ich das verstehe, kann ein Verein entweder als Kleinunternehmerregelung (Umsatz unter € 35.000) pro Jahr oder als Unternehmer laut USTg geführt werden.
Unabhängig von der Umsatzgrenze, kann die Verrechnung etwas kompliziert werden, wenn sowohl Firmen als auch Privatpersonen bei der EEG mitmachen. Und zwar bei beiden Varianten. Bsp. eine Firma, die bei einer EEG mit Kleinunternehmerregelung Energie kauft, kann sich keine VSt zurückholen.
Ich denke ja, man ist flexibler wenn der Verein Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Buchhaltung wird dann vermutlich komplizierter und der Steuerberater vermutlich teurer. Dem könnte man ev. mit einer guten Vereinssoftware entgegenwirken.
https://easyverein.com/ scheint vom Funktionsumfang für die Finanzverwaltung ziemlich kompetent zu sein. (von der Feature-Übersicht auf der Homepage)
Wie macht ihr das bei eurer EEG?
VSt Abzugsberechtigt oder nicht?
Einen Finanzplaner oder nicht?
LG.
Matthias
die EEG Naarn bereitet gerade Ihre Vereinsgründung vor. Dabei ist auch das Thema VSt/USt aufgekommen, aber noch nicht entschieden.
So wie ich das verstehe, kann ein Verein entweder als Kleinunternehmerregelung (Umsatz unter € 35.000) pro Jahr oder als Unternehmer laut USTg geführt werden.
Unabhängig von der Umsatzgrenze, kann die Verrechnung etwas kompliziert werden, wenn sowohl Firmen als auch Privatpersonen bei der EEG mitmachen. Und zwar bei beiden Varianten. Bsp. eine Firma, die bei einer EEG mit Kleinunternehmerregelung Energie kauft, kann sich keine VSt zurückholen.
Ich denke ja, man ist flexibler wenn der Verein Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Buchhaltung wird dann vermutlich komplizierter und der Steuerberater vermutlich teurer. Dem könnte man ev. mit einer guten Vereinssoftware entgegenwirken.
https://easyverein.com/ scheint vom Funktionsumfang für die Finanzverwaltung ziemlich kompetent zu sein. (von der Feature-Übersicht auf der Homepage)
Wie macht ihr das bei eurer EEG?
VSt Abzugsberechtigt oder nicht?
Einen Finanzplaner oder nicht?
LG.
Matthias