02.01.2023, 10:27
Nachdem ich mich genauer mit der Ermittlung des ÖMAG-Tarifs beschäftigt hab, ist mir klar geworden, dass meine geplante Formel unnötig kompliziert ist. Sowohl die Verwendung der ÖMAG-Tarife der vergangenen 4 Quartale, wie auch die Gewichtung nach Einspeissleistung ist unnötig. Der ÖMAG-Tarif wird bereits als Durchschnittlicher Preis für Strom gebildet, wie ihn die Stromwirtschaft für das nachfolgende Jahr einschätzt. Ältere Tarife basieren auf ältere/veraltete Informationen. Müssen also nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Gewichtung ist nicht notwendig, weil diese Info schon in die Abschätzung des Preises für die kommenden 4 Quartale eingeflossen ist.
Als Quelle für die Definition des Ankaufpreises, innerhalb des definierten Preisbandes ist somit nur noch der ÖMAG-Preis für Q4 des Vorjahres geplant. Nachfolgend ein Screenshot von der Ermittlung des ÖMAG-Preises für Q4/2022 (https://www.e-control.at/marktteilnehmer...marktpreis).
LG.
Matthias
Als Quelle für die Definition des Ankaufpreises, innerhalb des definierten Preisbandes ist somit nur noch der ÖMAG-Preis für Q4 des Vorjahres geplant. Nachfolgend ein Screenshot von der Ermittlung des ÖMAG-Preises für Q4/2022 (https://www.e-control.at/marktteilnehmer...marktpreis).
LG.
Matthias