Hier noch ein paar interessante Fakten zur Strompreisbremse:
- Anspruch auf die Stromkostenbremse haben natürliche Personen, die einen Stromliefervertrag für einen Haushalts-Zählpunkt mit einem Energielieferanten haben. Haushalts-Zählpunkte erkennt man daran, dass ihnen ein gewisses standardisiertes Lastprofil zugeordnet wurde. Folgende standardisierte Lastprofile erhalten die Stromkostenbremse: H0 (Haushalt), HA (Haushalt mit Warmwasserspeicher an einem Zählpunkt) sowie HF (Haushalt mit Speicherheizung an einem Zählpunkt).
- Es gibt den Zuschuss für JEDEN Haushalts-Zählpunkt mit aufrechtem Stromlieferungsvertrag.