25.07.2024, 07:42
Konnte das soweit glaube ich selbst klären.
In dem Fall ist der Landwirt der "Rechnungsleger" für den gelieferten Strom und somit für die Umsatzsteuer zuständing und nicht der Verein.
In dem Fall ist der Landwirt der "Rechnungsleger" für den gelieferten Strom und somit für die Umsatzsteuer zuständing und nicht der Verein.