04.03.2024, 11:17
Da hab ich mich wahrscheinlich nicht klar ausgedrückt: als EEG in der Kleinunternehmerregelung müssen wir USt. für einen Umsatz an das Finanzamt abliefern, den wir nicht erwirtschaftet haben (wegen reverse charge). Dafür wäre es hilfreich, beim Finanzamt zu lobbyieren, für (kleine) EEGs eine Ausnahme zu machen und diese Steuer nicht abführen zu müssen. Ebenso für pauschalierte Landwirte.