08.09.2022, 12:29
...Auskunft der Koordinationsstelle:
Ein Lichtblick in Bezug auf Energiegemeinschaften und Strompreisdeckel:
Seit gestern sind die Details zum Strompreisdeckel ja bekannt. U.a. geht Deckel nur bis max. 30 Cent/kWh bei bis max. 2.900 kWh. Somit muss der Endverbraucher jenen Anteil selber zahlen, sobald der Energielieferant-Arbeitspreis über 30 Cent liegt und jede kWh die über den 2.900kWh liegt:
Vergleicht man diese Richtwerte des Strompreisdeckels mit der aktuellen Entwicklung der Großhandelspreise, die derzeit bei ca. 700 Euro/MWh (=70 Cent/kWh) liegen und sich über den Winter (Gasnachfrage steigt, Ende des Ukraine-Krieg ist nicht in Sicht, europäische Energiemarkt-Lösung unbekannt) sehr wahrscheinlich noch teurer wird, so können sich Endverbraucher mit Anfang 2023 auf einen Energielieferanten-Arbeitspreis von 70 Cent bis 90 Cent/kWh einstellen:
Würde bedeuten:
Der Energielieferant verlangt einen Arbeitspreis von sagen wir mal 80 Cent/kWh...30 Cent davon zahlt der Staat. Die restlichen 50 Cent/kWh zahlt der Verbraucher.
Dadurch würde sich aus Endverbraucher-Sicht die Teilnahme an einer Energiegemeinschaften (rein wirtschaftlich betrachtet) schon auszahlen, wenn der EG-Arbeitspreis etwas günstiger gestaltet wird.
Offen bleibt, falls die Arbeitspreise so hoch sein sollten, ob der Strompreisdeckel nachträglich angepasst wird.
Kurz gesagt: die hohen Börsenpreise relativieren die Unterstützung durch den Preisdeckel enorm, helfen jedoch zur gleichen Zeit dem Modell Energiegemeinschaft.
Ein Lichtblick in Bezug auf Energiegemeinschaften und Strompreisdeckel:
Seit gestern sind die Details zum Strompreisdeckel ja bekannt. U.a. geht Deckel nur bis max. 30 Cent/kWh bei bis max. 2.900 kWh. Somit muss der Endverbraucher jenen Anteil selber zahlen, sobald der Energielieferant-Arbeitspreis über 30 Cent liegt und jede kWh die über den 2.900kWh liegt:
Vergleicht man diese Richtwerte des Strompreisdeckels mit der aktuellen Entwicklung der Großhandelspreise, die derzeit bei ca. 700 Euro/MWh (=70 Cent/kWh) liegen und sich über den Winter (Gasnachfrage steigt, Ende des Ukraine-Krieg ist nicht in Sicht, europäische Energiemarkt-Lösung unbekannt) sehr wahrscheinlich noch teurer wird, so können sich Endverbraucher mit Anfang 2023 auf einen Energielieferanten-Arbeitspreis von 70 Cent bis 90 Cent/kWh einstellen:
Würde bedeuten:
Der Energielieferant verlangt einen Arbeitspreis von sagen wir mal 80 Cent/kWh...30 Cent davon zahlt der Staat. Die restlichen 50 Cent/kWh zahlt der Verbraucher.
Dadurch würde sich aus Endverbraucher-Sicht die Teilnahme an einer Energiegemeinschaften (rein wirtschaftlich betrachtet) schon auszahlen, wenn der EG-Arbeitspreis etwas günstiger gestaltet wird.
Offen bleibt, falls die Arbeitspreise so hoch sein sollten, ob der Strompreisdeckel nachträglich angepasst wird.
Kurz gesagt: die hohen Börsenpreise relativieren die Unterstützung durch den Preisdeckel enorm, helfen jedoch zur gleichen Zeit dem Modell Energiegemeinschaft.