Hallo,
ich denke gerade darüber nach, wie wir die Tarife bei unserer EEG machen sollen. Ich führe mal meine Überlegungen aus und welche Preisgestaltung davon abgeleitet für mich am meisten Sinn macht. Es wäre super, wenn ihr mir eure Gedanken dazu mitteilen könntet.
Vorab der Aspekt Stromkostenbremse
Da EEGs Strom bei der Stromkostenbremse nicht berücksichtigt wird und ich es auch nicht als Sinnvoll erachte, dass dieser Mechanismus beim Tarifmodell berücksichtigt/nachgebaut wird, würde ich potentielle Mitglieder klar darauf hinweisen, dass Ihnen Mehrkosten entstehen können.
Dieses Risiko gibt es besonders, bei einem Jahresstromverbrauch von KLEINER 4000 kWh und einem Energiepreis von WENIGER als 38 Cent pro kWh. (maximal gefördert wird bis 30 cent. geplanter maximalpreis in EEG ist 18 cent. bei energiekosten von 38 cent für also trotz stromkostenbremse der preis für strom beim versorger ident zum eeg-strom sein.)
Wenn der Jahresstromverbrauch MEHR als 4000 kWh ausmacht, dann wird man mit großer Sicherheit in Genuss der maximal möglichen Gutschrift der Stromkostenbremse kommen und trotzdem an der EEG teilnehmen können.
Die 4000 kWh errechnen sich aus 2900 kWh (maximal zulässige Menge an geförderten Strom aus Stromkostenbremse) und einem 40% Aufschlag. Mehr als 40% Stroma aus der EEG zu beziehen halte ich für extrem umwahrscheinlich.
Allgemeines zur Preisgestaltung
Die Preise müssen EEG-Strom sowohl für Produzenten, als auch für Konsumenten interessant machen. Besonders die ÖMAG-Preise waren in den letzten Quartalen sehr gut. Produzenten zu gewinnen, wenn weniger als ÖMAG gezahlt wird, ist also eine Herausforderung. ÖMAG hat aber auch einen entscheidenden Nachteil: Stabile Preisentwicklung gibt es dort nicht. Das ist ein Aspekt, wo man hoffentlich trotzdem einige Produzenten überzeugen kann.
Zentrale Aspekte der Preisgestaltung
Definition der Ankaufpreises
Um die Konkurrenzsituation mit dem Markpreis (ÖMAG) und den Aspekt der Stabilität abzubilden, hätte ich ein Preisband geplant, in dessen Abschnitt der Preis anhand der ÖMAG-Preisen den Vorjahres definiert wird.
zum Beispiel:
Preisband ist 10 - 18 Cent. Ankaufpreis kann nicht weniger als 10 Cent und nicht mehr als 18 Cent sein.
Um den exakten Preis zu bestimmen, werden nun die mengengewichteten ÖMAG-Preise des letzten Jahres herangezogen.
Gewichtung erfolgt anhand der durchschnittlichen PV-Leistung pro Monat/Quartal. (Bei uns wird es nur PV-Einspeiser geben)
Nachfolgende ein Verlauf für Bayern, da müsste man sich noch die Zahlen für Naarn organisieren.
ÖMAG-Einspeisetarife für 2022 (Quelle: https://www.e-control.at/marktteilnehmer...marktpreis)
Mengengewichteter ÖMAG Einspeistarif für 2022 = ((ÖMAG Preis Q1 * (3,3+4,2+7,2)) + (ÖMAG Preis Q2 * (11,6+12,9+13,4)) + (ÖMAG Preis Q3 * (13,5+11,5+9,5)) + (ÖMAG Preis Q4 * (7,2+3,4+2,4)))/100
Mengengewichteter ÖMAG Einspeistarif für 2022 = ((25,8 * 14,8) + (25,6 * 37,9) + (30,7 * 34,5) + (51,4 * 12,8))/100
Mengengewichteter ÖMAG Einspeistarif für 2022 = 30,6915
Weil dieser Betrag über dem Maximalwert des definierten Preisbandes von 10 - 18 Cent liegt, kommt der maximal zulässige Preis zum Zug: 18 Cent Einspeistarif.
Diese Logik würde dann jedes Jahr wieder angewendet. Damit gibt es auch einen guten Grad an Planungssicherheit für Personen, die eine Investitionsentscheidung treffen müssen. Der Markpreis wird in die Preisgestaltung aufgenommen, aber die Extreme abgefedert. Weiters herrscht vollständige Transparenz, wie es zu den Preisen innerhalb der EEG gekommen ist.
Nachdem der Beitrage schon relativ lange geworden ist, belasse ich es mal dabei. Was hält ihr von dem Ansatz?
LG.
Matthias
ich denke gerade darüber nach, wie wir die Tarife bei unserer EEG machen sollen. Ich führe mal meine Überlegungen aus und welche Preisgestaltung davon abgeleitet für mich am meisten Sinn macht. Es wäre super, wenn ihr mir eure Gedanken dazu mitteilen könntet.
Vorab der Aspekt Stromkostenbremse
Da EEGs Strom bei der Stromkostenbremse nicht berücksichtigt wird und ich es auch nicht als Sinnvoll erachte, dass dieser Mechanismus beim Tarifmodell berücksichtigt/nachgebaut wird, würde ich potentielle Mitglieder klar darauf hinweisen, dass Ihnen Mehrkosten entstehen können.
Dieses Risiko gibt es besonders, bei einem Jahresstromverbrauch von KLEINER 4000 kWh und einem Energiepreis von WENIGER als 38 Cent pro kWh. (maximal gefördert wird bis 30 cent. geplanter maximalpreis in EEG ist 18 cent. bei energiekosten von 38 cent für also trotz stromkostenbremse der preis für strom beim versorger ident zum eeg-strom sein.)
Wenn der Jahresstromverbrauch MEHR als 4000 kWh ausmacht, dann wird man mit großer Sicherheit in Genuss der maximal möglichen Gutschrift der Stromkostenbremse kommen und trotzdem an der EEG teilnehmen können.
Die 4000 kWh errechnen sich aus 2900 kWh (maximal zulässige Menge an geförderten Strom aus Stromkostenbremse) und einem 40% Aufschlag. Mehr als 40% Stroma aus der EEG zu beziehen halte ich für extrem umwahrscheinlich.
Allgemeines zur Preisgestaltung
Die Preise müssen EEG-Strom sowohl für Produzenten, als auch für Konsumenten interessant machen. Besonders die ÖMAG-Preise waren in den letzten Quartalen sehr gut. Produzenten zu gewinnen, wenn weniger als ÖMAG gezahlt wird, ist also eine Herausforderung. ÖMAG hat aber auch einen entscheidenden Nachteil: Stabile Preisentwicklung gibt es dort nicht. Das ist ein Aspekt, wo man hoffentlich trotzdem einige Produzenten überzeugen kann.
Zentrale Aspekte der Preisgestaltung
- attraktive Preise für Konsumenten und Produzenten
- stabile Preise
- Kosten der EEG, die auf die Teilnehmer umgelegt werden müssen
- Ankaufpreise + Unkostenaufschlag = Verkaufspreis
- Ersparnis in Netzgebühren und Steuern für Teilnehmer der EEG (auch wenn der Verkaufpreis hoch erscheint, kann am Ende der Rechnung ein niedrigerer Betrag rauskommen!
Definition der Ankaufpreises
Um die Konkurrenzsituation mit dem Markpreis (ÖMAG) und den Aspekt der Stabilität abzubilden, hätte ich ein Preisband geplant, in dessen Abschnitt der Preis anhand der ÖMAG-Preisen den Vorjahres definiert wird.
zum Beispiel:
Preisband ist 10 - 18 Cent. Ankaufpreis kann nicht weniger als 10 Cent und nicht mehr als 18 Cent sein.
Um den exakten Preis zu bestimmen, werden nun die mengengewichteten ÖMAG-Preise des letzten Jahres herangezogen.
Gewichtung erfolgt anhand der durchschnittlichen PV-Leistung pro Monat/Quartal. (Bei uns wird es nur PV-Einspeiser geben)
Nachfolgende ein Verlauf für Bayern, da müsste man sich noch die Zahlen für Naarn organisieren.
ÖMAG-Einspeisetarife für 2022 (Quelle: https://www.e-control.at/marktteilnehmer...marktpreis)
- Q1 2022: 25,8 Cent
- Q2 2022: 25,6 Cent
- Q3 2022: 30,7 Cent
- Q4 2022: 51,4 Cent
Mengengewichteter ÖMAG Einspeistarif für 2022 = ((ÖMAG Preis Q1 * (3,3+4,2+7,2)) + (ÖMAG Preis Q2 * (11,6+12,9+13,4)) + (ÖMAG Preis Q3 * (13,5+11,5+9,5)) + (ÖMAG Preis Q4 * (7,2+3,4+2,4)))/100
Mengengewichteter ÖMAG Einspeistarif für 2022 = ((25,8 * 14,8) + (25,6 * 37,9) + (30,7 * 34,5) + (51,4 * 12,8))/100
Mengengewichteter ÖMAG Einspeistarif für 2022 = 30,6915
Weil dieser Betrag über dem Maximalwert des definierten Preisbandes von 10 - 18 Cent liegt, kommt der maximal zulässige Preis zum Zug: 18 Cent Einspeistarif.
Diese Logik würde dann jedes Jahr wieder angewendet. Damit gibt es auch einen guten Grad an Planungssicherheit für Personen, die eine Investitionsentscheidung treffen müssen. Der Markpreis wird in die Preisgestaltung aufgenommen, aber die Extreme abgefedert. Weiters herrscht vollständige Transparenz, wie es zu den Preisen innerhalb der EEG gekommen ist.
Nachdem der Beitrage schon relativ lange geworden ist, belasse ich es mal dabei. Was hält ihr von dem Ansatz?
LG.
Matthias