Energie
Das Grundprinzip einer EEG ist die Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Quellen und deren regionale (oder lokale) Verteilung - unabhängig, selbstbestimmt und krisensicher, ohne Umweg über gewinnorientierte Konzerne. Die einzigen Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft sind ein digitaler Stromzähler (Smart Meter) und die entsprechende Nähe aus Sicht des Stromnetzes (gleicher Trafo bzw. gleiches Umspannwerk).
Solidarisch
Bei VIERE erweitern wir dieses Prinzip um die Komponente der Solidarität. Eine eigene PV-Anlage zählt nicht zu den Aufnahmekriterien. Unsere Mitglieder sind Konsumenten, Produzenten oder beides und tragen nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten zur energetischen Nahversorgung bei. Strom günstig aus der EEG zu beziehen und gleichzeitig selbst erzeugten an den Bestbieter zu verkaufen würde beispielsweise unserem Solidaritätsanspruch nicht genügen. Besonders willkommen ist uns natürlich jede neu errichtete Erzeugungsanlage. Hier unterstützen wir unsere Mitglieder gerne beratend.
Wirtschaft
Als EEG haben wir die Möglichkeit, unsere Tarife unabhängig vom Marktpreis und seinen Schwankungen zu gestalten. Einerseits sehen wir es als unsere Aufgabe, unseren Beziehern verlässliche, kalkulierbare Energiepreise zu garantieren, andererseits dürfen sich unsere Einspeiser eine faire Abgeltung ihres energetischen Beitrags erwarten.
Konkret heißt das für die EEG VIERE, dass zu Beginn eines jeden Kalenderjahres Richttarife für den Bezug und die Einspeisung von PV-Strom festgelegt werden, die sich an den gängigen Tarifen der größten Energieversorger des Landes orientieren – aktuell lehnen wir uns an die Arbeitspreise der Energie AG an. Für 2023 sind das:
VIERE Energie AG
für den Bezug: 24ct/kWh 32ct/kWh
für die Einspeisung: 18ct/kWh 18ct/kWh
Legt man auf der Abnehmerseite auch noch die Einsparung bei den Netzgebühren von 2ct/kWh auf den Arbeitspreis um, so ergibt sich ein attraktiver EEG Tarif von 22ct/kWh.
Überschüsse aus der Differenz der beiden Tarife dienen zur Deckung der Fixkosten des Vereins und werden bei der Jahresabrechnung den tatsächlich angefallenen Aufwänden gegenübergestellt. Der zu erwartende „Restüberschuss“ wird zur Finanzierung der EEG internen Stromkostenbremse verwendet und in weiterer Folge bis zum Erreichen der schwarzen Null gleichmäßig an alle Mitglieder verteilt.
Ein Beispiel:
Theoretisch maximal verfügbare EEG Energie: 36000 kWh/a
In die EEG eingespeiste Energie: 18000 kWh/a € 3.240,00
Aus der EEG bezogene Energie: 18000 kWh/a € 4.320,00
Für Steuerberatungskosten, Bankspesen, Kommunikationsaufwand etc. und Stromkostenbremse stehen also € 1.080,00 zur Verfügung. Nehmen wir an, dafür fallen in Summe tatsächlich € 720,00 an. Die verbleibenden € 360,00 werden mittels nachträglicher Tarifanpassung um jeweils 1ct/kWh auf alle Mitglieder verteilt. Die Basis für die Jahresabrechnung/-gutschrift liegt damit also letztlich bei 23 bzw. 19 ct/kWh. Gewinn und Steuern für den Verein entfallen.
Die EEG als ausdrücklich nicht gewinnorientierte Organisation (gem. EAG) sorgt für die solidarische Verteilung, über die Größe des Kuchens entscheiden die Mitglieder mit ihrem Verhalten. Je mehr EEG Energie bereitgestellt und auch tatsächlich innerhalb der Gemeinschaft verbraucht wird, umso günstiger wird der Tarif für alle Teilnehmer. Unsere erklärten Ziele sind also möglichst viele und große PV-Anlagen und die Bereitschaft aller Energiebezieher ihre Gewohnheiten anzupassen: Wäsche waschen und Auto laden möglichst dann, wenn die Sonne scheint.
Stromkostenbremse und EEG
Die Berücksichtigung Erneuerbarer Energiegemeinschaften im Bezug auf die „Stromkostenbremse“, sprich die staatliche Subventionierung des durchschnittlichen Haushaltsstrombedarfs von jährlich 2900 kWh, ist derzeit nicht vorgesehen. Sollten unseren Mitgliedern dadurch Nachteile entstehen, wird es auch dafür vereinsinterne solidarische Lösungen geben.
Das Grundprinzip einer EEG ist die Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Quellen und deren regionale (oder lokale) Verteilung - unabhängig, selbstbestimmt und krisensicher, ohne Umweg über gewinnorientierte Konzerne. Die einzigen Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft sind ein digitaler Stromzähler (Smart Meter) und die entsprechende Nähe aus Sicht des Stromnetzes (gleicher Trafo bzw. gleiches Umspannwerk).
Solidarisch
Bei VIERE erweitern wir dieses Prinzip um die Komponente der Solidarität. Eine eigene PV-Anlage zählt nicht zu den Aufnahmekriterien. Unsere Mitglieder sind Konsumenten, Produzenten oder beides und tragen nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten zur energetischen Nahversorgung bei. Strom günstig aus der EEG zu beziehen und gleichzeitig selbst erzeugten an den Bestbieter zu verkaufen würde beispielsweise unserem Solidaritätsanspruch nicht genügen. Besonders willkommen ist uns natürlich jede neu errichtete Erzeugungsanlage. Hier unterstützen wir unsere Mitglieder gerne beratend.
Wirtschaft
Als EEG haben wir die Möglichkeit, unsere Tarife unabhängig vom Marktpreis und seinen Schwankungen zu gestalten. Einerseits sehen wir es als unsere Aufgabe, unseren Beziehern verlässliche, kalkulierbare Energiepreise zu garantieren, andererseits dürfen sich unsere Einspeiser eine faire Abgeltung ihres energetischen Beitrags erwarten.
Konkret heißt das für die EEG VIERE, dass zu Beginn eines jeden Kalenderjahres Richttarife für den Bezug und die Einspeisung von PV-Strom festgelegt werden, die sich an den gängigen Tarifen der größten Energieversorger des Landes orientieren – aktuell lehnen wir uns an die Arbeitspreise der Energie AG an. Für 2023 sind das:
VIERE Energie AG
für den Bezug: 24ct/kWh 32ct/kWh
für die Einspeisung: 18ct/kWh 18ct/kWh
Legt man auf der Abnehmerseite auch noch die Einsparung bei den Netzgebühren von 2ct/kWh auf den Arbeitspreis um, so ergibt sich ein attraktiver EEG Tarif von 22ct/kWh.
Überschüsse aus der Differenz der beiden Tarife dienen zur Deckung der Fixkosten des Vereins und werden bei der Jahresabrechnung den tatsächlich angefallenen Aufwänden gegenübergestellt. Der zu erwartende „Restüberschuss“ wird zur Finanzierung der EEG internen Stromkostenbremse verwendet und in weiterer Folge bis zum Erreichen der schwarzen Null gleichmäßig an alle Mitglieder verteilt.
Ein Beispiel:
Theoretisch maximal verfügbare EEG Energie: 36000 kWh/a
In die EEG eingespeiste Energie: 18000 kWh/a € 3.240,00
Aus der EEG bezogene Energie: 18000 kWh/a € 4.320,00
Für Steuerberatungskosten, Bankspesen, Kommunikationsaufwand etc. und Stromkostenbremse stehen also € 1.080,00 zur Verfügung. Nehmen wir an, dafür fallen in Summe tatsächlich € 720,00 an. Die verbleibenden € 360,00 werden mittels nachträglicher Tarifanpassung um jeweils 1ct/kWh auf alle Mitglieder verteilt. Die Basis für die Jahresabrechnung/-gutschrift liegt damit also letztlich bei 23 bzw. 19 ct/kWh. Gewinn und Steuern für den Verein entfallen.
Die EEG als ausdrücklich nicht gewinnorientierte Organisation (gem. EAG) sorgt für die solidarische Verteilung, über die Größe des Kuchens entscheiden die Mitglieder mit ihrem Verhalten. Je mehr EEG Energie bereitgestellt und auch tatsächlich innerhalb der Gemeinschaft verbraucht wird, umso günstiger wird der Tarif für alle Teilnehmer. Unsere erklärten Ziele sind also möglichst viele und große PV-Anlagen und die Bereitschaft aller Energiebezieher ihre Gewohnheiten anzupassen: Wäsche waschen und Auto laden möglichst dann, wenn die Sonne scheint.
Stromkostenbremse und EEG
Die Berücksichtigung Erneuerbarer Energiegemeinschaften im Bezug auf die „Stromkostenbremse“, sprich die staatliche Subventionierung des durchschnittlichen Haushaltsstrombedarfs von jährlich 2900 kWh, ist derzeit nicht vorgesehen. Sollten unseren Mitgliedern dadurch Nachteile entstehen, wird es auch dafür vereinsinterne solidarische Lösungen geben.