20.07.2024, 20:17
Hallo zusammen,
laut dem Handbuch der EEG Faktura und meinen Recherchen ist bei paschalierten Landwirten auf der Gutschrift für die Einspeisung die Umsatzsteuer von 13% auszuweisen.
Kann mir jemand beantworten, ob dieser Umsatzsteuerbetrag auch auf der UVA gemeldet und an das Finanzamt abgeführt werden muss?
Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen als Einspeiser ist ja Reverse Charge anzuwenden und die Steuer abzuführen.
Falls jemand ein ausgefülltes UVA-Formular hätte, wäre das sehr hilfreich
Danke schon mal an dieser Stelle !!!
LG, Gottfried
laut dem Handbuch der EEG Faktura und meinen Recherchen ist bei paschalierten Landwirten auf der Gutschrift für die Einspeisung die Umsatzsteuer von 13% auszuweisen.
Kann mir jemand beantworten, ob dieser Umsatzsteuerbetrag auch auf der UVA gemeldet und an das Finanzamt abgeführt werden muss?
Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen als Einspeiser ist ja Reverse Charge anzuwenden und die Steuer abzuführen.
Falls jemand ein ausgefülltes UVA-Formular hätte, wäre das sehr hilfreich
Danke schon mal an dieser Stelle !!!
LG, Gottfried