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Abrechnungsdienstleistung beim Netzanbieter oder selbst machen? - Druckversion

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Abrechnungsdienstleistung beim Netzanbieter oder selbst machen? - MarkiMMA - 28.12.2022

Hallo,

bei der LinzAG Netz kann man die Abrechnung der bezogenen bzw. gelieferten Energie als Dienstleitung beziehen.
Das kostet pro Zählpunkt € 50 netto. Jetzt sind das Kosten, die erst mal durch den Stromhandel wieder verdient werden müssen. Wenn man es selbst macht, kriegt man es vermutlich günstiger hin. Ohne passende Software ist das aber vermutlich sehr mühsam. Vielleicht muss man dann auch noch Belege als klassischen Brief verschicken oder ähnliches. Erzeugt wieder Aufwand.

Die Freie Software für Erneuerbare Energiegemeinschaften vom VFEEG ist ja genau für eine einfachere Abrechnung geplant. 

Aus Mangel an Wissen, wie man die Verrechnung korrekt macht, tendiere ich nun zur Nutzung des Angebots der LinzAG Netz bezüglich Abrechnung. Der Verein könnte aber das Geld, welches für die Verrechnung bezahlt wird, gut gebrauchen um ein attraktiveres Angebot für die Mitglieder bei den Preise zu machen.

Wie macht Ihr das? Gibt es schon alternative Lösungen zu dem geplanten VFEEG-Tools, womit die Abrechnung mit möglichst geringem Aufwand umgesetzt werden kann?

LG.
Matthias


RE: Abrechnungsdienstleistung beim Netzanbieter oder selbst machen? - VIERE - 05.01.2023

Unser Ansatz bei VIERE war von Anfang an, die gesamte Abwicklung möglichst effizient und reduziert durchzuführen und die EEG gleich mal zu gründen und zu aktivieren. Je nach Notwendigkeit haben wir vor aus den gewonnenen Erfahrungen zu lernen und ggf. Anpassungen vorzunehmen:

Im ersten Schritt hieß dies:

- Tarif und Verrechnung: Es wird ein Jahrestarif fixiert und einmal jährlich abgerechnet

- Um Mitglied zu werden musste man lediglich ein Dokument unterfertigen und stimmt damit dem AGBs und dem Vereinsstatut zu  (Anhang)

- Mit der Beitrittserklärung stimmte man auch dem SEPA-Einzug zu, dh. die Rechnungsbeträge werden eingezogen

- Die Rechnungen werden online verschickt

Was wir mittlerweile gelernt haben:

- SOLEWI-Tarifanpassung inkl. Quartals-Akontorechungen siehe gesonderter Beitrag

- Wir werden die KÖst-Erklärung durch einen Steuerberater durchführen lassen, nicht weil es so kompliziert wäre, sondern weil wir "hoffen" dass eine Prüfung durch das FA damit weniger wahrscheinlich ist.