für die Gründung unserer EEG habe ich mir die Mühe gemacht die Musterverträge von Download-Bereich – Energiegemeinschaften in eine Word Datei zu konvertieren, damit die Verträge leicht angepasst werden können. Ich habe damit erfolgreich einen Verein gegründet und vielleicht hilft es ja auch euch bei der Vertragserstellung. Die Leitfäden zu den Verträgen können ebenfalls hier Download-Bereich – Energiegemeinschaften heruntergeladen werden.
Für alle die sich für die zukünftige Umsetzung der Mehrfachteilnahme interessieren, veranstaltet Oesterreichs Energie ein Webinar:
Freitag 3. März
10 - 11:00
ich denke gerade darüber nach, wie wir die Tarife bei unserer EEG machen sollen. Ich führe mal meine Überlegungen aus und welche Preisgestaltung davon abgeleitet für mich am meisten Sinn macht. Es wäre super, wenn ihr mir eure Gedanken dazu mitteilen könntet.
Vorab der Aspekt Stromkostenbremse
Da EEGs Strom bei der Stromkostenbremse nicht berücksichtigt wird und ich es auch nicht als Sinnvoll erachte, dass dieser Mechanismus beim Tarifmodell berücksichtigt/nachgebaut wird, würde ich potentielle Mitglieder klar darauf hinweisen, dass Ihnen Mehrkosten entstehen können.
Dieses Risiko gibt es besonders, bei einem Jahresstromverbrauch von KLEINER 4000 kWh und einem Energiepreis von WENIGER als 38 Cent pro kWh. (maximal gefördert wird bis 30 cent. geplanter maximalpreis in EEG ist 18 cent. bei energiekosten von 38 cent für also trotz stromkostenbremse der preis für strom beim versorger ident zum eeg-strom sein.)
Wenn der Jahresstromverbrauch MEHR als 4000 kWh ausmacht, dann wird man mit großer Sicherheit in Genuss der maximal möglichen Gutschrift der Stromkostenbremse kommen und trotzdem an der EEG teilnehmen können.
Die 4000 kWh errechnen sich aus 2900 kWh (maximal zulässige Menge an geförderten Strom aus Stromkostenbremse) und einem 40% Aufschlag. Mehr als 40% Stroma aus der EEG zu beziehen halte ich für extrem umwahrscheinlich.
Allgemeines zur Preisgestaltung
Die Preise müssen EEG-Strom sowohl für Produzenten, als auch für Konsumenten interessant machen. Besonders die ÖMAG-Preise waren in den letzten Quartalen sehr gut. Produzenten zu gewinnen, wenn weniger als ÖMAG gezahlt wird, ist also eine Herausforderung. ÖMAG hat aber auch einen entscheidenden Nachteil: Stabile Preisentwicklung gibt es dort nicht. Das ist ein Aspekt, wo man hoffentlich trotzdem einige Produzenten überzeugen kann.
Zentrale Aspekte der Preisgestaltung
attraktive Preise für Konsumenten und Produzenten
stabile Preise
Kosten der EEG, die auf die Teilnehmer umgelegt werden müssen
Ankaufpreise + Unkostenaufschlag = Verkaufspreis
Ersparnis in Netzgebühren und Steuern für Teilnehmer der EEG (auch wenn der Verkaufpreis hoch erscheint, kann am Ende der Rechnung ein niedrigerer Betrag rauskommen!
Definition der Ankaufpreises
Um die Konkurrenzsituation mit dem Markpreis (ÖMAG) und den Aspekt der Stabilität abzubilden, hätte ich ein Preisband geplant, in dessen Abschnitt der Preis anhand der ÖMAG-Preisen den Vorjahres definiert wird.
zum Beispiel:
Preisband ist 10 - 18 Cent. Ankaufpreis kann nicht weniger als 10 Cent und nicht mehr als 18 Cent sein.
Um den exakten Preis zu bestimmen, werden nun die mengengewichteten ÖMAG-Preise des letzten Jahres herangezogen.
Gewichtung erfolgt anhand der durchschnittlichen PV-Leistung pro Monat/Quartal. (Bei uns wird es nur PV-Einspeiser geben)
Nachfolgende ein Verlauf für Bayern, da müsste man sich noch die Zahlen für Naarn organisieren.
Weil dieser Betrag über dem Maximalwert des definierten Preisbandes von 10 - 18 Cent liegt, kommt der maximal zulässige Preis zum Zug: 18 Cent Einspeistarif.
Diese Logik würde dann jedes Jahr wieder angewendet. Damit gibt es auch einen guten Grad an Planungssicherheit für Personen, die eine Investitionsentscheidung treffen müssen. Der Markpreis wird in die Preisgestaltung aufgenommen, aber die Extreme abgefedert. Weiters herrscht vollständige Transparenz, wie es zu den Preisen innerhalb der EEG gekommen ist.
Nachdem der Beitrage schon relativ lange geworden ist, belasse ich es mal dabei. Was hält ihr von dem Ansatz?
bei der LinzAG Netz kann man die Abrechnung der bezogenen bzw. gelieferten Energie als Dienstleitung beziehen.
Das kostet pro Zählpunkt € 50 netto. Jetzt sind das Kosten, die erst mal durch den Stromhandel wieder verdient werden müssen. Wenn man es selbst macht, kriegt man es vermutlich günstiger hin. Ohne passende Software ist das aber vermutlich sehr mühsam. Vielleicht muss man dann auch noch Belege als klassischen Brief verschicken oder ähnliches. Erzeugt wieder Aufwand.
Die Freie Software für Erneuerbare Energiegemeinschaften vom VFEEG ist ja genau für eine einfachere Abrechnung geplant.
Aus Mangel an Wissen, wie man die Verrechnung korrekt macht, tendiere ich nun zur Nutzung des Angebots der LinzAG Netz bezüglich Abrechnung. Der Verein könnte aber das Geld, welches für die Verrechnung bezahlt wird, gut gebrauchen um ein attraktiveres Angebot für die Mitglieder bei den Preise zu machen.
Wie macht Ihr das? Gibt es schon alternative Lösungen zu dem geplanten VFEEG-Tools, womit die Abrechnung mit möglichst geringem Aufwand umgesetzt werden kann?
die EEG Naarn bereitet gerade Ihre Vereinsgründung vor. Dabei ist auch das Thema VSt/USt aufgekommen, aber noch nicht entschieden.
So wie ich das verstehe, kann ein Verein entweder als Kleinunternehmerregelung (Umsatz unter € 35.000) pro Jahr oder als Unternehmer laut USTg geführt werden.
Unabhängig von der Umsatzgrenze, kann die Verrechnung etwas kompliziert werden, wenn sowohl Firmen als auch Privatpersonen bei der EEG mitmachen. Und zwar bei beiden Varianten. Bsp. eine Firma, die bei einer EEG mit Kleinunternehmerregelung Energie kauft, kann sich keine VSt zurückholen.
Ich denke ja, man ist flexibler wenn der Verein Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Buchhaltung wird dann vermutlich komplizierter und der Steuerberater vermutlich teurer. Dem könnte man ev. mit einer guten Vereinssoftware entgegenwirken. https://easyverein.com/ scheint vom Funktionsumfang für die Finanzverwaltung ziemlich kompetent zu sein. (von der Feature-Übersicht auf der Homepage)
Wie macht ihr das bei eurer EEG?
VSt Abzugsberechtigt oder nicht?
Einen Finanzplaner oder nicht?
Das Grundprinzip einer EEG ist die Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Quellen und deren regionale (oder lokale) Verteilung - unabhängig, selbstbestimmt und krisensicher, ohne Umweg über gewinnorientierte Konzerne. Die einzigen Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft sind ein digitaler Stromzähler (Smart Meter) und die entsprechende Nähe aus Sicht des Stromnetzes (gleicher Trafo bzw. gleiches Umspannwerk).
Solidarisch
Bei VIERE erweitern wir dieses Prinzip um die Komponente der Solidarität. Eine eigene PV-Anlage zählt nicht zu den Aufnahmekriterien. Unsere Mitglieder sind Konsumenten, Produzenten oder beides und tragen nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten zur energetischen Nahversorgung bei. Strom günstig aus der EEG zu beziehen und gleichzeitig selbst erzeugten an den Bestbieter zu verkaufen würde beispielsweise unserem Solidaritätsanspruch nicht genügen. Besonders willkommen ist uns natürlich jede neu errichtete Erzeugungsanlage. Hier unterstützen wir unsere Mitglieder gerne beratend.
Wirtschaft
Als EEG haben wir die Möglichkeit, unsere Tarife unabhängig vom Marktpreis und seinen Schwankungen zu gestalten. Einerseits sehen wir es als unsere Aufgabe, unseren Beziehern verlässliche, kalkulierbare Energiepreise zu garantieren, andererseits dürfen sich unsere Einspeiser eine faire Abgeltung ihres energetischen Beitrags erwarten.
Konkret heißt das für die EEG VIERE, dass zu Beginn eines jeden Kalenderjahres Richttarife für den Bezug und die Einspeisung von PV-Strom festgelegt werden, die sich an den gängigen Tarifen der größten Energieversorger des Landes orientieren – aktuell lehnen wir uns an die Arbeitspreise der Energie AG an. Für 2023 sind das:
VIERE Energie AG
für den Bezug: 24ct/kWh 32ct/kWh
für die Einspeisung: 18ct/kWh 18ct/kWh
Legt man auf der Abnehmerseite auch noch die Einsparung bei den Netzgebühren von 2ct/kWh auf den Arbeitspreis um, so ergibt sich ein attraktiver EEG Tarif von 22ct/kWh.
Überschüsse aus der Differenz der beiden Tarife dienen zur Deckung der Fixkosten des Vereins und werden bei der Jahresabrechnung den tatsächlich angefallenen Aufwänden gegenübergestellt. Der zu erwartende „Restüberschuss“ wird zur Finanzierung der EEG internen Stromkostenbremse verwendet und in weiterer Folge bis zum Erreichen der schwarzen Null gleichmäßig an alle Mitglieder verteilt.
Ein Beispiel:
Theoretisch maximal verfügbare EEG Energie: 36000 kWh/a In die EEG eingespeiste Energie: 18000 kWh/a € 3.240,00 Aus der EEG bezogene Energie: 18000 kWh/a € 4.320,00
Für Steuerberatungskosten, Bankspesen, Kommunikationsaufwand etc. und Stromkostenbremse stehen also € 1.080,00 zur Verfügung. Nehmen wir an, dafür fallen in Summe tatsächlich € 720,00 an. Die verbleibenden € 360,00 werden mittels nachträglicher Tarifanpassung um jeweils 1ct/kWh auf alle Mitglieder verteilt. Die Basis für die Jahresabrechnung/-gutschrift liegt damit also letztlich bei 23 bzw. 19 ct/kWh. Gewinn und Steuern für den Verein entfallen.
Die EEG als ausdrücklich nicht gewinnorientierte Organisation (gem. EAG) sorgt für die solidarische Verteilung, über die Größe des Kuchens entscheiden die Mitglieder mit ihrem Verhalten. Je mehr EEG Energie bereitgestellt und auch tatsächlich innerhalb der Gemeinschaft verbraucht wird, umso günstiger wird der Tarif für alle Teilnehmer. Unsere erklärten Ziele sind also möglichst viele und große PV-Anlagen und die Bereitschaft aller Energiebezieher ihre Gewohnheiten anzupassen: Wäsche waschen und Auto laden möglichst dann, wenn die Sonne scheint.
Stromkostenbremse und EEG
Die Berücksichtigung Erneuerbarer Energiegemeinschaften im Bezug auf die „Stromkostenbremse“, sprich die staatliche Subventionierung des durchschnittlichen Haushaltsstrombedarfs von jährlich 2900 kWh, ist derzeit nicht vorgesehen. Sollten unseren Mitgliedern dadurch Nachteile entstehen, wird es auch dafür vereinsinterne solidarische Lösungen geben.
Habe gestern von einem Netzbetreiber erfahren, dass die Stromkostenbremse, die ja ab Dezember 2022 wirksam werden soll, erst bei den Jahresabrechnungen und nicht bei den Akontozahlungen berücksichtigt werden soll. Bedeutet, dass ab 1.1.23 die Vorauszahlungen sich vervielfachen, was für sozial schwächerer Menschen eine unstemmbare Belastung darstellt. Das wird möglicherweise medial einen ziemlichen Wirbel auslösen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits in der Aussendung am 22.09.2022 mitgeteilt, treten mit 03.10.2022 einige Änderungen hinsichtlich des elektronischen Datenaustauschs zwischen Energiegemeinschaften und Netzbetreibern in Kraft. Hinsichtlich der Gemeinschafts-IDs für bereits bestehende Energiegemeinschaften (RC-Kennungen) mit mehreren Erzeugungsanlagen wurde folgende Vorgehensweise in der Handlungsanweisung für die Umsetzung von Energiegemeinschaften ab der Phase 3 (https://www.ebutilities.at/utilities/konsultationen/detail.php?ConsultationID=40) bestimmt: Die Gemeinschafts-ID repräsentiert ein Gemeinschaftskonstrukt, welches aus den teilnehmenden Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen besteht. Bisher wurde eine Gemeinschafts-ID je Erzeugungszählpunkt vergeben. Im Oktober 2022 erfolgt die Zusammenführung von Gemeinschafts-IDs bei Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften gemäß §16c ElWOG (RC-Kennungen) mit mehreren Erzeugungsanlagen. Diese Zusammenführung wird nach dem 03.10.2022 in bilateraler Abstimmung zwischen der Energiegemeinschaft und dem Netzbetreiber durchgeführt. Derjeweilige Netzbetreiber wird sich bei der betreffenden Energiegemeinschaft melden, um den folgenden Ablauf zwischen den Beteiligten abzustimmen:
Der Netzbetreiber vergibt eine neue Gemeinschafts-ID oder wählt eine der bestehenden Gemeinschafts-IDs aus und gibt diese der betroffenen Energiegemeinschaft bekannt.
Sämtliche Erzeugungs- und Verbrauchszählpunkte, die im Rahmen der Zusammenführung deaktiviert werden müssen, sind mit dem Prozess CM_REV_SP (Aufhebung durch den Dienstleister) am EDA Anwenderportal zu deregistrieren.
Die bisherigen Erzeugungs- und Verbrauchszählpunkte werden im Anwenderportal mit der neuen Gemeinschafts-ID (welche vorab vom Netzbetreiber bekannt gegeben wurde) in EINEM Konstrukt angelegt (eine Gemeinschafts-ID mit mehreren Erzeugungs- und mehreren Verbrauchszählpunkten).
Danach muss die Energiegemeinschaft für jeden Zählpunkt den Prozess EC_REQ_ONL (Online-Datenfreigabe) am EDA Anwenderportal starten.
Der Netzbetreiber verarbeitet die eingehenden EC_REQ_ONL Prozesse. Die erneute Zustimmung der teilnehmenden Netzbenutzer (Erzeugungs- und Verbrauchszählpunkte) wird NICHT benötigt.
Deregistrierung und Registrierung müssen an aneinander folgenden Tagen durchgeführt werden, damit eine lückenlose Zuordnung eines teilnehmenden Zählpunktes gewährleistet ist.